Hinweis
Da sich Einreisebestimmungen häufig kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise: Ein Visum bei der Einreise wird ausschließlich am Nationalen Flughafen Minsk ausgestellt. Die Erteilung liegt im Ermessen der Grenzbeamten. Zu den wenigen Ausnahmen, bei denen ein Visum bei der Einreise erteilt wird, gehören u.a. die Teilnahme an einer offiziellen Regierungsdelegation oder der Tod naher Verwandter, was durch entsprechende Dokumente belegt werden muss. Geschäftsreisende, die ein Visum bei der Einreise benötigen, müssen sich für kurze Aufenthalte mindestens 3 Tage und für längere Aufenthalte mindestens 5 Tage vor der geplanten Reise bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums registrieren lassen. Weitere Informationen unter www.mfa.gov.by/en/. Hinweis: Reisende erhalten bei der Ankunft eine Migrationskarte, die sorgfältig aufbewahrt, stets mitgeführt und bei der Ausreise wieder abgegeben werden muss. Bei Verlust muss die nächste belorussische Ausländerbehörde benachrichtigt werden. Transit
Eine Möglichkeit zum visumfreien Transit besteht nicht. Es muss vor der Durchreise ein Transitvisum beantragt werden.
Visaarten
Einfaches Visum, Touristenvisum, Transitvisum (48 Std. Aufenthalt), Mehrfachvisum (Dauervisum bzw. Visum für zwei-, drei- oder mehrmalige Ein- und Ausreise), Gruppenvisum ab 6 Personen.
Visagebühren
Visa für Personen unter 15 Jahren sind kostenlos.
Deutschland, Österreich, Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige.
Besuchervisum: 60 Euro (einmalige Einreise). Expressbearbeitung: 120 Euro.
90 Euro (zweimalige Einreise). Expressbearbeitung: 180 Euro.
Transitvisum:
20 Euro (in eine Richtung). Expressbearbeitung: 40 Euro.
30 Euro (hin und zurück). Expressbearbeitung: 60 Euro.
Gruppenvisum (einmalige Einreise): 10 Euro pro Person. Expressbearbeitung: 20 Euro pro Person.
Gruppenvisum (zweimalige Einreise): 15 Euro pro Person. Expressbearbeitung: 30 Euro pro Person.
Gültigkeitsdauer
Maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit hängt von der Dauer des Aufenthaltes und von der Gültigkeit des Reisepasses ab (z. B. können Visa nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus ausgestellt werden).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Besuchervisum (einfaches Visum):
(a) 1 Antragsformular. (b) 1 aktuelles Passfoto (bei der Außenstelle in Bonn nur biometrische Passfotos (35 x 45 mm)). (c) Reisepass, der mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält. für Kinder unter 16 Jahren zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseiten der Elternpässe (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer). (d) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte. (e) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus. (f) Ggf. Kopie des gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland/Österreich. (g) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung. Geschäftsvisum zusätzlich: (a-g) Geschäfts-/Gastreisen über 30 Tage: Beglaubigte Einladung der belorussischen Firma bzw. einer juristischen Person in Belarus (mit Reisegrund und Kostenübernahme sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Reisepassnummer des Reisenden, Aufenthaltsdauer und Ein- und Ausreise-Daten; außerdem muss ersichtlich sein, ob Zwei- oder Dreifachvisum notwendig ist.); Touristenvisum zusätzlich: (a-g) Voucher eines lizenzierten belorussischen Reisebüros unter Angabe der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus. Gruppenvisum (für Touristengruppen ab 5 Personen): (a) Reisepasse, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sind und zwei freie Seiten enthalten. (b) Liste in zweifacher Ausführung mit Angaben über Namen und Vornamen der Teilnehmer, Geschlecht, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalität. (c) Bestätigung des Reiseveranstalters mit genauen Angaben zur Reiseroute mit Übernachtungsorten, zu den Reisedaten und den benutzten Verkehrsmitteln. (d) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte. (e) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung. Transitvisum: (a) Gültige Einreisedokumente (Visum, falls erforderlich) für das Zielland. (b) 1 Antragsformular. (c) 1 aktuelles Passfoto. (d) Gültiger Reisepass, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält. (e) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte. (f) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung. Bei postalischer Antragstellung ist in jedem Fall ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Achtung: EU-Bürger benötigen derzeit für alle Visumarten außer Transitvisa eine offizielle Einladung. Der Antragsteller muss außerdem im Visumsantrag den genauen Reisezweck, die vollständige Bezeichnung (den Namen) und die Anschrift der einladenden belorussischen juristischen (natürlichen) Person sowie die vorgesehene Wohnadresse in Belarus (z.B. Hotelanschrift) angeben. U. U. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Mehrfachvisum/Dauervisum: Anträge und Unterlagen müssen von Ministerien, der heimischen Firma bzw. der Niederlassung in Belarus beim Außenministerium in Minsk eingereicht werden (Ul. K. Marxa 37, 220 030 Minsk. Tel: (0172) 22 26 61). Eine Begründung des Antrages seitens des Antragstellers ist erforderlich. Nach der Zustimmung des Außenministeriums kann das Dauervisum von jeder Botschaft der Republik Belarus ausgestellt werden. Einzelheiten sind bei den Botschaften oder direkt beim Außenministerium erfragen. Aufenthaltsgenehmigung
Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei entsprechender lokaler Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.
Bearbeitungszeit
Maximal 5 Werktage. Expressausstellung: Maximal 2 Werktage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen ausreichende Mittel von ca. 20 Euro pro Aufenthaltstag für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise auf folgende Art und Weise nachweisen:
- Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
- Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmitteln ermöglichen,
- eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
- Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
- Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,
- Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.
Meldepflicht
Von allen Ausländern, die sich länger als 5 Werktage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde innerhalb der ersten fünf Tage verlangt.
Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen.
Hierzu werden benötigt: Migrationskarte, 2 Passbilder, jeweils 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (nicht bei Privatbesuchen), 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf Russisch erhältlich) und eine Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Reisende müssen dort übernachten, wo sie gemeldet sind.
Dokumente bei der Einreise
Während des Aufenthalts in Belarus müssen Reisende das Original eines Auslandskrankenversicherungs-Vertrags vorweisen können. Darin muss Folgendes enthalten sein:
- Kontaktdaten einschließlich der Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft; - die persönlichen Daten des Reisenden; - die Gültigkeit der Versicherung für Belarus, die mindestens den gesamten Reisezeitraum abdecken muss; - eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen. Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten.
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